Rahmenbedingungen
Einzeltherapie
50 Minuten - 120 Euro*
Therapien können bei Bedarf auch online oder auf Englisch stattfinden. Eine regelmäßige Frequenz wird empfohlen.
* (Selbstbehalt abzgl. Zuschuss der gesetzlichen Sozialversicherung: € 71,20–86,30)
Gruppentherapie
15 Einheiten à 50 Minuten
"Deine Ziele erreichen – Unterstützung beim Übergang von Schule zu Lehre, Studium und Beruf". Drei Tage: 06./09./10.07.2026 oder
17./18./20.08.2026 von 10:30 - 15:00
Teilnahme gratis für 17 bis 21-Jährige über Gesund aus der Krise. Mehr Infos & Anmeldung hier.
Familientherapie
50 Minuten - 130 Euro
75 Minuten
100 Minuten
Für Familien- und Paartherapien ist es sinnvoll, 75 oder 100 Minuten pro Termin einzuplanen, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, sich mitzuteilen.
Behandlungsdauer
Die Dauer einer Psychotherapie hängt von den individuellen Lebensumständen der Klient:innen ab und kann von wenigen Sitzungen bis hin zur Begleitung über mehrere Jahre reichen. Die Sitzungen erfolgen in der Regel wöchentlich oder 14-tägig. Nach Absprache kann der zeitliche Rhythmus auch individuell angepasst werden. Wenn kein Bedarf mehr an psychotherapeutischer Unterstützung besteht, kann die Therapie jederzeit beendet werden. Um dem therapeutischen Prozess und seinem Abschluss ausreichend Raum zu geben, wird ein gemeinsam vereinbarter Abschlusstermin empfohlen.
Zahlungsmodalitäten & Absageregelung
Die Begleichung der Honorarnoten ist in der ersten Stunde bar und danach per Banküberweisung möglich. Ich bitte Sie bei Verhinderung Termine zeitgerecht abzusagen, damit andere Klient:innen die Möglichkeit auf eine Einheit erhalten. Vereinbarte Termine, die nicht in Anspruch genommen und nicht storniert werden (48 Stunden im Vorhinein), erlaube ich mir in Rechnung zu stellen.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer ethischen und gemäß § 15 Psychotherapiegesetz auch einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre persönlichen Informationen und meine Dokumentation werden streng vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber allen Dritten, einschließlich Behörden, Ärzt:innen und Angehörigen, und wird ausschließlich bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung aufgehoben.
Kostenzuschuss
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung haben Sie die Möglichkeit, eine Teilrefundierung für Psychotherapie durch Ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Zuschusses variiert nach Krankenkasse (ÖGK: 33,70 Euro / BVAEB: 48,80 Euro / KFA: 36 Euro / SVS: 45 Euro).
1. Ärztliche Bestätigung
Zunächst benötigen Sie hierfür eine ärztliche Bestätigung. Das Formular können Sie hier herunterladen. Die Bestätigung und die Honorarnoten können Sie nun bei Ihrer Kasse einreichen.
2. Kostenzuschuss nach 10 Einheiten
Möchten Sie mehr als 10 Einheiten in Anspruch nehmen, ist eine Antragsstellung notwendig, die ich - in Absprache mit Ihnen - für Sie durchführe.
Diagnose & Diskretion
Für den Zuschuss ist eine ICD-10-Diagnose auf der Honorarnote nötig. Sie können entscheiden, ob Sie das möchten – oder aus Diskretionsgründen auf den Zuschuss verzichten.
Weiterführende Links
Krisenberatung rund um die Uhr
Rat auf Draht - 147
Frauenhelpline - 0800 | 222 555
PSD Sozialpsychiatrischer Notdienst - 0131330
Hilfe für Angehörige psychisch kranker Menschen
HPE
Psychotherapie zum Sozialtarif
Tiram, ÖAS Ambulanz